Auf diese Seite erfährst Du alles, um Deinen Gründungszuschuss beantragen zu können. Aber zunächst einige wichtige Punkte vorab:
- Du kannst den Gündungszuschuss 1 für die ersten 6 Monate ab Gründungsdatum (Vollzeit) bekommen..
- Der Zuschuss entspricht der Höhe Deines Arbeitslosengeldes + 300 Euro.
Die 300 Euro dienen als zusätzliche Unterstützung für die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, sowie ggf. Rentenversicherung). - Nach den ersten 6 Monate ist ein Antrag auf Gründungszuschuss 2 (Festzuschuss von 300 Euro für weitere 9 Monate) möglich.
Was viele nicht wissen: Diese Förderungen musst Du nicht zurückzahlen, egal ob Du schon nach 3 Monaten wieder in Anstellung gehst oder ob Du nach 4 Wochen schon 1 Million Euro verdienst. Es ist als kein Risiko, einen Gründungszuschuß zu beantragen.
Du verbesserst die Wahrscheinlichkeit auf Gründungszuschuss deutlich, indem du im Vorfeld ein Seminar zur Gründungsvorebereitung absolvierst. Die Agentur für Arbeit sichert so ab, dass Du gut vorbereitet bist und sich die Investition in Form des Zuschusses wirklich lohnt. Das gute daran ist, dass Du auch dieses Seminar gefördert bekommen kannst. Schau Dir dazu die Infos zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) an. So musst Du nicht nur nichts bezahlen. Du kannst auch selbst noch einmal ganz sicher gehen, dass Deine Idee funktioniert und Dein Business- & Finanzplan Hand und Fuß haben. Außerdem besprechen wir Dinge, an Die noch nicht gedacht hast und Du erhälst wertvolle Tipps für die Zeit nach der Gründung.
Auch diese Förderung ist unabhängig davon, ob Du eine neue Selbstständigkeit planst oder ein Geschäft übernimmst. Bei einer Übernahme kann es nur schwieriger sein, weil Du ja eigentlich schon Einnahmen aus dem laufenden Business haben solltest. D.h. hier muss man genau prüfen, ob eine Antrag möglich ist. Falls Du dazu Fragen hast, kontaktiere mich gern kostenfrei.
1. Voraussetzungen aus ALG I
Es gibt 2 wichtige Voraussetzungen:
- Du beziehst Arbeitslosengeld 1 (ALG1)
UND
- Du hast noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG1 übrig.
Wichtig ist außerdem, dass Du den Antrag entweder vor der Gründung oder innerhalb der ersten 14 Tage danach einreichst.
Wenn Du diese Bedingungen erfüllst, kannst Du die Person ansprechen, die für Deinen Fall zuständig ist. Bitte sie einfach um die Unterlagen, die Du für den Gründungszuschuss benötigst. Das geht per Telefon/Email oder im persönlichen Gespräch. Du erhälst die Unterlagen dann vor Ort oder direkt per Post.
Solltest Du noch keine Leistungen beziehen, musst Du Dich zunächst für mindestens 1 Tag arbeitssuchend melden und dann die Unterlagen anfordern.
Tipp: Solltest Du noch etwas mehr Zeit bis zur Gründung bzw. mehr als 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, reiche den Antrag möglichst weit vorher ein. So weißt Du rechtzeitig, ob die Bewilligung geklappt hat und Deine Gründung unterstützt wird.
Warum das so wichtig ist? Seit einigen Jahren ist der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung der Arbeitsagentur. Du hast also keinen festen Rechtsanspruch darauf. Sollte also etwas schief gehen, kannst Du noch mit der Agentur reden und offen Punkte klären. Sollte dies scheitern, kannst Du im Extremfall sogar die Gründung „absagen“.
2. Antrag vor der Gründung
Der Antrag ist nicht kompliziert. D.h. er ist nicht besonders lang und relativ einfach formuliert. Es dauert also nicht lange, ihn auszufüllen.
Wichtig: Du musst aber bei Frage 3 („Für meine selbstständige Tätigkeit wende ich künftig ca. __ Wochenstunden auf.“) mindestens 15 Stunden, besser sogar 21 Stunden eintragen. Denn wenn Du weniger Stunden einträgst, nimmt die Agentur für Arbeit an, dass Du nebenberuflich tätig bist. Dafür gibt es aber keinen Zuschuss.
Nachdem Du den Antrag geschafft hast, brauchst Du nur noch sorgfältig die restlichen Unterlagen ergänzen. So kann die Agentur gut erkennen, dass Du das nötige Zeug für die Gründung hast.
Stelle also zunächst alle Zeugnisse und Deinen Lebenslauf vollständig und in sauberer Form zusammen. Ergänze diese dann um den Business- & Finanzplan und eine sogenannte fachkundige Stellungnahme. Fertig.
3. Ablauf der Gründung
Und so musst Du vorgehen, um Deinen Gründungszuschuss zu beantragen:
- Arbeitssuchend melden
- Optional: Gespräch mit mir, um Argumentation beim Amt zu klären
- Gründung mit Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter besprechen
- Business- & Finanzplan erstellen und dazu optional ein Gründungsseminar besuchen, dazu gern den AVGS nutzen
- fachkundige Stellungnahme einholen
- Antrag anfordern, ausfüllen und um die Stellungnahme, den Lebenslauf und die Zeugnisse ergänzen
- Vollständigen Antrag idealer Weise vor Gründung einreichen, aber spätestens 14 danach
Die fachkundige Stellungnahme erhältst Du von allen, die dazu geeignet sind, z.B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder Unternehmensberater wie mich. Es kommt allerdings vor, dass bestimmte fachkundige Stellen von der Agentur für Arbeit bevorzugt werden. Wenn Du also schon vorher gesagt bekommst, dass Du zur IHK gehen sollst, dann mach das auch. So umgehst Du Probleme bei der Bewilligung Deines Zuschusses.
Grundlage für die Stellungnahme ist der Business- & Finanzplan. D.h. Du brauchst beide sowohl für Deinen Antrag auf Gründungszuschuss, als auch für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Arbeite sie also sorgfältig aus.
Bei Fragen, kannst Du den Business- & Finanzplan auch mit meiner Unterstützung erstellen. Das geht sogar kostenfrei, wenn Du dies VOR der Gründung tust. So fällt es Dir nicht nur leichter Business- & Finanzplan zu erstellen und den Gründungszuschuss beantragen zu können. Es ist auch wahrscheinlicher, dass Du ihn bekommst. Solltest Du hierzu Fragen haben, hol Dir hier einen kostenfreien Termin.
Referenz
Die Begleitung von Dir, Karsten, war von Anbeginn professionell, fokussiert und empathisch zugleich.
Ich habe mich bei jedem Coaching, auf dem Weg hin zu meiner Selbstständigkeit, von Dir gesehen, respektiert und ernst genommen gefühlt. Dein Zeit-Management war perfekt.
Vielen herzlichen Dank für die effiziente, interessante und lehrreiche Zeit mit Dir!
Quelle: Christiane (cylex.de)