Einstiegsgeld beantragen

Rakete als Symbol für nachhaltige Unternehmensentwicklung

Wenn Du Deine Selbstständigkeit aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) heraus aufbauen willst, solltest Du immer auch das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Das ist hilfreich für Dich, um gerade in der Startphase finanziell abgesichert zu sein.

Wie viel Einstiegsgeld Du bekommen wirst, hängt von Deiner aktuellen Lebenssituation ab, also davon was Du zum Leben benötigst und wie lange Du schon arbeitssuchend beziehungsweise bist. Diese Förderung kannst Du höchstens für 24 Monate erhalten, wird monatlich ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.

D.h. Dein Einkommen daraus wird unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge auf die Förderung angerechnet. Es gelten also die gleichen Freibeträge, die auch bei der Anrechnung von Einkommen auf den Regelsatz berücksichtigt werden. Das Einstiegsgeld gilt als zweckgebundene Einnahme und wird daher auch nicht als Einkommen behandelt. Du musst es also auch nicht versteuern.

Der Betrag kann sich über den gesamten Förderzeitraum auch ändern. Es kann also sein, dass Du z.B. in den ersten Monaten mehr Geld bekommst, als am Ende. Das wird ggf mit Deiner Vermittlungsfachkraft beim Amt zu Beginn festgelegt und orientiert sich um.a. an Deinem Finanzplan.

Wichtig zu wissen ist, dass auch hier kein Rechtsanspruch besteht. Beantrage es immer schriftlich und lass Dir auch einen Ablehnung schriftlich begründen.

Zusätzlich sind sogenannte „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen” möglich. Du kannst so z.B. Zuschüsse (Höchstbetrag von 5.000 EUR.) oder Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern erhalten.

1. Voraussetzungen zur Beratung vor der Gründung

Hier die Voraussetzungen, die Du grundlegend erfüllen musst:

  • Du erhältst gerade ALG II
  • Gründung noch nicht hauptberuflich erfolgt
  • Du wirst nach Gründung Vollzeit arbeiten, d.h. Du wirst min. 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Deine Idee ist tragfähig. D.h. Du wirst mittelfristig von Deiner Idee leben können und keine weitere Unterstützung vom Amt benötigen.
  • Du verfügst über die entsprechenden Fähigkeiten, fachlich und unternehmerisch. Solltest Du noch nie selbstständig gewesen sein, kannst Du das notwendige Wissen dazu auch in einen Gründerseminar erlernen. Das Seminar wird auch vom Jobcenter gefördert

2. Antrag aus ALG II

Jede Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen will, kann diese Förderung beantragen.

Außerdem brauchst zum einen eine gute Idee, die Du eine Business- & Finanzplanplan erklärst und zum anderen die passende Vorbildung. Du musst also die folgenden Punkte erfüllen:

  • berufliche Bildung (Aus- / Fortbildung, Meisterausbildung oder abgeschlossenes Studium mit kaufmännischen / betriebswirtschaftlichen Fachinhalten,
  • Berufserfahrung
  • gründungsrelevantes Basiswissen

Sollte die Berufserfahrung nicht vorhanden sein, braucht Du eine gute Begründung, warum Du für einen Quereinstieg geeignet bist.

Neben dem Business- & Finanzplanplan und der Erklärung über Deine Vorbildung benötigst Du auch eine sogenannte Empfehlung einer fachkundigen Stelle. Damit sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) sowie der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB) gemeint. Aber auch ein Steuerberater oder ein Gründungsberater, wie ich es bin, kann diese Stellungnahme erstellen. Du musst also dieser Stellen um eine solche Beurteilung bitten.

3. Ablauf der Gründung aus ALG II

Hier die wichtigsten Stationen zum Ablauf:

  • Arbeitssuchend melden
  • Optional: Gespräch mit mir, um Argumentation beim Amt zu klären
  • Gründung mit Vermittlungsfachkraft bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter besprechen
  • Business– & Finanzplan erstellen und dazu optional ein Gründungsseminar besuchen, dazu gern den AVGS nutzen
  • fachkundige Stellungnahme einholen
  • Antrag anfordern, ausfüllen und um die Stellungnahme, den Lebenslauf und die Zeugnisse ergänzen
  • vor Gründung Einstiegsgeld beantragen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich entsprechend Bewilligung. Außerdem musst Du regelmäßig Deine Zahlen ans Amt melden, damit sie sehen, dass alles nach Pan läuft.

Referenz​

Bewertung von Anja, Yogastudio gründen, Zweibrücken
 

Lieber Karsten,

ich möchte Dir ein großes Lob aussprechen. Ich habe Dich als sehr sympathischen Businesscoach mit Einfühlungsvermögen und Empathie kennengelernt.

Die Zusammenarbeit mit Dir war mir eine große Freude. Mit Leichtigkeit und einer Begegnung auf Augenhöhe wurde das Coaching zu einem Ereignis welches „Hand in Hand“, mit Begeisterung umgesetzt werden konnte.

Herzlichen Dank hierfür und alles Liebe für Dich!

Quelle: Anja (google)
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