Förderung für GründerINNEN

Rakete als Symbol für nachhaltige Unternehmensentwicklung

Sachsen unterstützt mit der Förderung für GründerINNEN-Prämie Frauen nach ihrer Gründung, wenn „besondere Gründungshemmnisse“ vorliegen. So erhälst Du eine Teilfinanzierung Deines Lebensunterhalts bzw. der Kosten für die Sozialversicherung. Zusätzlich ist sogar ein Kinderbonus möglich. Damit soll es Dir leichter gemacht werden, unternehmerische Tätigkeit und Familie in Einklang zu halten. Und das bekommst Du:

  • in den ersten sechs Monaten je 1.320 Euro für Deinen Lebensunterhalt sowie ggf. je 300 Euro für Sozialabgaben (der Zuschuss zu den Sozialabgaben ist außerdem für weitere neun Monate möglich)
  • 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit in Deinem Haushalt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt

Nicht gefördert werden Gründungen, bei denen während des Bewilligungszeitraums Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.

1. Voraussetzungen für GründerINNEN

Diese Voraussetzungen zur Förderung für GründerINNEN musst Du erfüllen:

  • Du bist volljährig und weiblich
  • Gründungsvorhaben wird im Freitstaat Sachsen angesiedelt sein
  • Deine Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
  • Du bekommst keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, insbesondere Einstiegsgeld sowie Gründungszuschuss, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) müssen daher eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters oder der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen, dass kein Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht.
  • Du hast die GründerINNENprämie noch nie über diese Förderrichtlinie erhalten

WICHTIG: Es darf bezüglich Deines Vermögens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Und Du darfst keine Vermögensauskunft verpflichtend abgegeben haben. Sonst kannst Du diese Förderung leider nicht nutzen.
Auch werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen nicht gefördert, wenn sie Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen der Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten.

2. Antrag auf Lebensunterhalt

Neben dem Antrag selbst benötigst Du noch die folgenden Unterlagen:

  • Unternehmenskonzept (Businessplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen des zu gründenden Unternehmens)
  • Lebenslauf
  • befürwortende Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zum Nachweis der Tragfähigkeit (fachkundige Stellen sind hier die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute)

3. Ablauf der Buschussung

Um diese Förderung für GründerINNEN zu bekommen, musst Du wie folgt vorgehen:

  • Lebenslauf, Zeugnisse zusammenstellen
  • Konzept bzw. Business- & Finanzplanung erstellen
  • Negativ-Bescheid von Agentur für Arbeit oder Jobcenter einholen
  • Antrag vollständig elektronisch einreichen, SAB-Förderbaustein [externe Webseite].
  • Gründen

Solltest Du Fragen haben oder beim Antrag Hilfe benötigen, Nimm gern Kontakt auf.

Referenz​

Bewertung von Ulrike, Gründen als Embodied Breathwork Coach, Dresden
 

Die Zusammenarbeit mit Karsten hat mich und meine Business-Idee in kürzester Zeit enorm vorangebracht. Unser Austausch war kurzweilig und gleichzeitig zielgerichtet. Er konnte mir auch Themen greifbar machen, die vorher nicht auf meinem Radar waren. Insgesamt hätte ich nicht gedacht, dass es mir einmal Freude bereiten würde, einen Finanzplan zu erstellen 😉 Danke, Karsten!

Quelle: Ulrike (google)
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