Die Beratung vor der Gründung bei Neugründung & Übernahmen ist hilfreich für Dich, wenn Du schon ein erstes Konzept vorbereitet hast und es noch einmal genau reflektieren bzw. überarbeiten willst. So kannst Du bestmöglich vorbereitet starten und weitere Förderungen oder Kredite beantragen. Du kannst diesen Zuschuss sowohl für eine Neugründung, als auch für die Übernahme eines Geschäftes nutzen. Für dieses Programm musst Du die folgenden Punkte beachten:
1. Voraussetzungen zur Beratung vor der Gründung
Hier die grundlegenden Voraussetzungen, die Du erfüllen musst:
- Gründung / Übernahme noch nicht erfolgt
- Unternehmenssitz / Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- die Beratung erfolgt durch externen Coach
- Ein Teil der Arbeit umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts. Das schließt auch das Investitions- & Finanzierungskonzept, die Markt- & Wettbewerbsverhältnisse und die Wirtschaftlichkeit ein.
Wichtig ist auch, dass wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens betrachtet werden. Außerdem musst Dir Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der Gründung bzw. der Übernahme erhalten. Dies beinhaltet auch konkrete Handlungsempfehlungen.
Laut Förderung muss die Beratungsleistung mehr als zwei Tagwerke umfassen und auch eines oder mehrere der folgenden Themen beinhalten:
- Konzept-Überarbeitung und Weiterentwicklung
- Ausarbeitung operativer Ziele & -strategien.
- Markterschließung (Marktanalyse/ Marketingkonzept/ Vertrieb).
- Finanzierungssicherung &-optimierung (z.B. Bankgespräche vorbereiten)
- Persönlichkeitsentwicklung, Führung
- spezifische Beratungsbedarfe bei Existenzgründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder Migranten und Migrantinnen.
2. Antrag auf 50-80% Beratungszuschuss
Jede Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen will, kann diese Förderung von Gründungsberatung beantragen. Sofern Du nur über einen Nebenwohnsitz in Sachsen verfügst, ist eine zusätzliche Begründung notwendig.
Neben den üblichen Gewerben können auch freiberufliche Tätigkeiten gefördert werden. Allerdings kannst Du keinen Antrag stellen, wenn Du ein Unternehmen der folgenden Kategorien planst:
- Wirtschaftsprüfung
- Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung
- Steuerkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei, Notariat
Außerdem erhälst Du keine Förderung, wenn Du bereits eine Nebentätigkeit angemeldet hast. Bitte beachte auch, dass Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen worden sein darf. Auch den Beratungsvertrag darfst Du erst nach Bewilligung unterschreiben.
Besonders wichtig ist aber auch, dass Du eine passende Vorbildung nachweißt. Du musst also einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbständigkeit ODER aus einer Tätigkeit in leitender Funktion innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung
- berufliche Bildung (Aus- / Fortbildung, Meisterausbildung oder abgeschlossenes Studium mit kaufmännischen / betriebswirtschaftlichen Fachinhalten, nicht älter als zwei Jahre vor Antragstellung
- gründungsrelevantes Basiswissen (z. B. aus einem Existenzgründerseminar) mit 15 Unterrichtsstunden oder mehr und zu mindestens fünf der nachfolgend genannten Themen:
- Chancen und Risiken der Selbständigkeit,
- Geschäftsidee entwickeln und bewerten,
- Unternehmenskonzeption und-planung,
- Neugründung oder Übernahme,
- Wahl der richtigen Rechtsform,
- Markt- und Standortanalyse,
- Kapitalbedarf und Finanzierung,
- Recht und Steuern,
- Buchhaltung,
- Fördermittel und Finanzierungshilfen.
Neben der Erklärung über Deine Vorbildung und Deinem individuellen Konzept (inklusive Beschreibung, Betrachtungen zu Markt- / Wettbewerb, Planungsrechnungen und Kriterien zur Nachhaltigkeit) benötigst Du auch eine sogenannte Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle. Dazu zählen die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK)sowie der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB)
Du musst Dich also eine dieser Stellen um die Beurteilung Deine Konzepts und Deiner persönlichen Eignung bitten. Sofern diese positiv ausfällt, fehlt Dir nur noch der Nachweis über die Qualifikation des Beraters.
Eine vollständige Aufstellung aller notwendigen Unterlagen, erhältst Du bei Antragstellung im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
3. Ablauf der Beratung
Hier die wichtigsten Stationen zum Ablauf:
- Antrag stellen
- Bewilligung erhalten
- Beratervertrag schließen
- Durchführen, gemäß geplanten Zeitraum
- Verwendungsnachweis einreichen
- Geld erhalten
Wichtig ist, den Bewilligungszeitraum nicht zu überschreiten. Wenn wir mit dem Projekt fertig sind, muss ein sogenannter Verwendungsnachweis über die durchgeführte Beratungsleistung innerhalb von sechs Wochen eingereicht werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann entsprechend des Verwendungsnachweises, ggf. abgerundet auf ganze oder halbe Tagwerke.
Mehr Infos gibt’s bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) [externer Link]
Referenz
Die Zusammenarbeit mit Karsten war super hilfreich, ermutigend und interessant. Ich würde ihn als Coach unbedingt weiterempfehlen.
Die gute Zeiteinteilung und Struktur hat mir sehr geholfen, stressfrei alles Wichtige für die Gründung zu erarbeiten.
Tausend Dank!!!
Quelle: Franziska (cylex)